Alex Jukes, der Gründer der Jukebox, steht vor einem rechtlichen Verfahren, das seine Zukunft in der elektronischen Musikszene bedrohen könnte. Der 35-Jährige muss sich am 21. Juli 2026 vor dem Wood Green Crown Court in London verantworten. Vorwürfe von vorsätzlichem Würgen, Körperverletzung und Stalking belasten ihn, wobei die mutmaßlichen Vergehen des Würgens und der Körperverletzung auf den 1. Februar 2026 datiert werden. Die Stalking-Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem 26. Mai und dem 5. Juni 2026.
Keine Schuldzuweisung
Jukes bekannte sich in allen Punkten auf nicht schuldig und wird sich vor Gericht zur Wehr setzen. Er wurde gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt, obwohl ein Verstoß gegen Kautionsauflagen im Raum steht. In einer schriftlichen Äußerung gegenüber Resident Advisor bedankte sich Jukes bei Weggefährten aus der Branche. Er betonte, dass die Vorwürfe eine private Angelegenheit betreffen würden.
Verhandlungsvorbereitung
Die Verhandlungsvorbereitung ist für den 21. Juli 2026 angesetzt. Jukes plädiert weiterhin auf nicht schuldig und wird sich in der kommenden Woche vor Gericht zur Wehr setzen. Die genaue Ausrichtung der Vorwürfe und die Beweislast werden im weiteren Verlauf entscheiden.
Quelle
- Groove
- Originalautor: Christoph Benkeser
- Originaldatum: 2026-07-02 10:24:50

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