Das Landgericht Augsburg hat die Durchsuchung der Wohnung einer Mitarbeiterin des City Clubs für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung folgt auf eine Razzia im Club, bei der 200 Polizist:innen gewaltsam eintraten und 250 Besucher:innen sowie das gesamte Team über fünf Stunden festhielten. Die Durchsuchung wurde ausgelöst durch Betäubungsmittel, die bei der Razzia in einem Nebenraum gefunden wurden. Das Gericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Mitarbeiterin, deren Wohnung durchsucht wurde.

Die Razzia und ihre Folgen

Die Razzia im City Club am 31. Januar war geprägt von gewaltsamem Zutritt und einer umfassenden Durchsuchung. Die Polizei beschlagnahmte Betäubungsmittel im niedrigen Grammbereich und nahm 17 Besucher:innen fest. Fünf Monate nach der Razzia wurden 19 Wohnungen von Gästen und Mitarbeitenden des Clubs durchsucht. Die Mitarbeiterin und betroffene Gäste waren vor der Entscheidung des Landgerichts gegen den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vorgegangen.

Kritik an den Ermittlungen

Der City Club sieht die Entscheidung des Landgerichts als Bestätigung der bisherigen Kritik an den Maßnahmen. Der Club stellt die Sorgfalt der Ermittlungen infrage und fragt die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens mit 200 eingesetzten Beamt:innen und der verwendeten Steuergelder an. Türen wurden mit Rammböcken aufgebrochen, obwohl Schlüssel angeboten wurden. Das Gericht lehnte an, dass der Raum ausschließlich für Mitarbeitende zugänglich war und eine Zuordnung der Gegenstände nicht möglich sei.

Quelle

  • Groove
  • Originalautor: Madu Abeysekera
  • Originaldatum: 2026-09-14 11:20:11

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